Lassen Sie ihren Arbeitgeber bereits an Ihrer Rente mit sparen? Seit 2002 steht jeden angestellten Mitarbeiter gesetzlich zu, einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzulegen. Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer. Sie sparen sich dadurch Sozialabgaben und Steuern.
Ihre Vorsorge und Ihr Vorteil:
- 5 Möglichkeiten der Durchführung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage)
- Staatliche Unterstützung & Förderung
- Harz IV sicher
- Steuerliche Vorteile