Die private Krankenversicherung

Wir beraten Sie bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz.

Sie möchten sich privat krankenversichern?

Die private Krankenversicherung kalkuliert nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, nach dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer sich privat versichern möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Angestellte können sich nur dann privat krankenversichern, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) im Jahr liegt. Selbstständige oder Beamte können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.

Einige Anbieter locken mit niedrigen Beiträgen, aber so niedrig wie der Beitrag ist, so niedrig ist auch die Leistung im Krankheitsfall. DENN: Als privat Versicherter erwerben Sie sich konkret Ihren Leistungsanspruch und alles was Sie nicht versichert haben, bekommen Sie im Leistungsfall auch nicht erstattet! Es gibt Tarife, in denen sind Sie schlechter versichert, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Machen Sie den Schritt in die private Krankenversicherung nicht alleine ohne unsere ausführliche und professionelle Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen diesen Markt transparenter zu machen und Ihnen mit unseren Erfahrungen bei der Wahl des Tarifes zu helfen. Lassen Sie sich jetzt einen unabhängigen Vergleich nach Ihren Leistungswünschen zwischen allen Gesellschaften von uns erstellen – nutzen Sie diese optimale Möglichkeit für sich.

Wer sich privat versichern möchte, kommt um eine professionelle Beratung kaum herum. Es gibt über 1200 verschiedene Tarife bei mehr als 40 Gesellschaften. Nutzt man im ersten Moment das Internet wird man nur oberflächliche Informationen finden. Erst recht, wenn man auf einen Online – Vergleich klickt. Hier heben die meisten Anbieter die Beitragsrückerstattung besonders hervor, erläutern z.B. aber nicht, wie gefährlich ein so genanntes Hausarztprinzip sein kann.

Unter dem Motto „Beitragseinsparung und Kostensenkung ist das Wichtigste für den Interessenten“, werden die Leistungen oft vernachlässigt.
Einige Anbieter locken mit niedrigen Beiträgen, aber so niedrig wie der Beitrag ist, so niedrig ist auch die Leistung im Krankheitsfall.
DENN:  als privat Versicherter werden Sie der direkte Vertragspartner vom Arzt und müssen die erbrachten medizinischen Leistungen auch bezahlen.
Erwerben Sie sich, durch  unsere fachkundige und  professionelle Beratung, konkret Ihren Leistungsanspruch. Alles was Sie nicht versichert haben,
bekommen Sie im Krankheitsfall auch nicht erstattet! Es gibt Tarife, in denen wären Sie schlechter versichert, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Machen Sie den Schritt in die private Krankenversicherung nicht alleine, ohne unsere ausführliche und  professionelle Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen diesen Markt transparenter zu machen und Ihnen mit unseren Erfahrungen bei der Wahl des Tarifes zu helfen.

Wie möchten Sie im Falle einer Krankheit behandelt werden? Hat nicht jeder nur  den Wunsch einfach wieder gesund zu werden?

Der wesentliche Unterschied zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzliche Krankenversicherung besteht zwischen:

Private Krankenversicherung:

  • individuell persönliche Leistungen, je nach Tarifwahl


Gesetzliche Krankenversicherung:

  • gemeinschaftlich gesetzliche Leistungen nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip

Lassen Sie sich jetzt einen unabhängigen Vergleich nach Ihren Leistungswünschen zwischen allen Gesellschaften von uns erstellen – nutzen Sie diese optimale kostenlose Möglichkeit für sich!

Der Preis für den Versicherungsschutz richtet sich in der privaten Krankenversicherung beispielsweise nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und vor allen Dingen nach dem gewünschten Leistungsumfang.

Angestellte können sich nur dann privat krankenversichern, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) im Jahr liegt. Selbstständige oder Beamte können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.

Grundsätzlich werden die Beiträge nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Als Patient erhalten Sie nach erfolgter Behandlung eine Rechnung und zahlen diese zunächst selbst. Im Anschluss können Sie diese bei Ihrem privaten Krankenversicherer zur Erstattung einreichen. Neben dem Besuch beim Arzt zahlen Sie auch Rezepte und Heilmittel selbst und können diese später einreichen.

Nein. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Gleiches gilt für Ihren Ehe- oder Lebenspartner, wenn die Voraussetzungen zum Beitritt in die private Krankenversicherung erfüllt sind.

Je nach Art der Vorerkrankung kann es zu einem Beitragszuschlag oder Ausschluss des Versicherungsschutzes kommen. Hierbei erfolgt eine Prüfung durch den Versicherer. 

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